FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten in Sachen Vollzugskosten:

Die Zentrale Inkassostelle Schweiz (ZIS) ist ein Dienstleistungsbereich der AMS Arbeitsmarkt-Services AG in Pratteln. Sie handelt im Auftrag der Paritätischen Kommissionen.

In diesem Fall bitten wir Sie, der ZIS den entsprechenden Bankbeleg sowie die Rechnung als Nachweis der effektiven Bezahlung des Grundbeitrages einzureichen. Darauf folgend erhalten Sie eine neue Rechnung ohne den Grundbeitrag im entsprechenden Monat.

In diesem Fall ist dies der ZIS innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen. Als Beleg bitten wir Sie, dem Schreiben jeweils gleich einen Handelsregisterauszug sowie Unterlagen über Ihre effektive Tätigkeit beizulegen. Wir möchten jedoch ergänzend festhalten, dass für die Unterstellung eines Betriebs unter einen GAV sowie für die Einstufung in die Arbeitnehmerkategorien eines GAV lediglich die Tätigkeiten, welche im Rahmen der Einsatzdauer in der Schweiz geleistet werden, massgebend sind und beurteilt werden können. Dies kann folglich dazu führen, dass ein Arbeitnehmer nicht gemäss der Tätigkeit, die er im Herkunftsstaat hauptsächlich verrichtet, eingestuft wird. Bei Bestätigung der Falschzuordnung wird entsprechend eine berichtigte Rechnung ausgestellt.

Wenn z. B. die Arbeiten in der Schweiz mit weniger Arbeitnehmern als ursprünglich gemeldet ausgeführt werden, ist das umgehend anhand einer Nachmeldung zu melden. Bei nachträglichen Abmeldungen nach Ausstellung der Vollzugskostenrechnung kann nicht mehr überprüft werden, ob und in welchem Umfang die Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden sind oder nicht. Diesbezüglich kommt den offiziellen Entsendemeldungen – auf die sich die Berechnungen stützen – gestützt auf Art. 9 ZGB (Zivilgesetzbuch) eine erhöhte Glaubwürdigkeit und Beweiskraft zu.

Die Vollzugskostenbeiträge sind in Schweizer Franken auf das nachstehende Konto zu überweisen:

Zentrale Inkassostelle Schweiz, ZIS
Basellandschaftliche Kantonalbank CH-4410 Liestal
BIC: BLKBCH22
IBAN: CH60 0076 9037 0437 1200 1
Postkonto: 40-44-0

Das Nichtbezahlen der Vollzugskosten stellt einen Verstoss sowohl gegen die gesetzliche, wie auch gegen die allgemeinverbindlich erklärte Pflicht dar, Vollzugskosten zu bezahlen (vgl. Art. 8d EntsV). Wird der von der Zentrale Inkassostelle Schweiz, ZIS in Rechnung gestellte Vollzugskostenbeitrag nicht fristgerecht beglichen, erhält der Betrieb eine erste und letzte Mahnung mit der Aufforderung zur Begleichung des Betrages zugestellt. Wird diese letzte Aufforderung missachtet, wird der Verstoss der entsprechenden Paritätischen Kommission mitgeteilt bzw. mit einer Konventionalstrafe geahndet. Gleichzeitig erfolgt eine entsprechende Meldung durch die PK an die zuständige kantonale Behörde (Art. 9 Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern), welche ihrerseits zusätzlich eine Verwaltungsbusse und gegebenenfalls über weitergehende Massnahmen verfügen kann.