Merkblätter Basler Ausbaugewerbe

Geltungsbereich: Basel-Stadt

Gültig ab 01.05.2021

Der GAV des Basler Ausbaugewerbes umfasst die Branchen Naturstein, Bild- und Steinmetzgewerbe, Dachdeckergewerbe (Gebäudehülle), Glasergewerbe, Malergewerbe sowie Parkett-, Linoleum- und Spezialbodengewerbe.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Berechnung der Vollzugskostenbeiträge sowie ein Berechnungsbeispiel. Um zu den einzelnen Merkblättern zu gelangen, klicken Sie bitte auf das entsprechende «V».

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Naturstein, Bild- und Steinmetzgewerbe
Dachdeckergewerbe
Glasergewerbe
Parkett-, Linoleum- und Spezialbodengewerbe
Malergewerbe