Merkblätter Basler Ausbaugewerbe
Geltungsbereich: Basel-Stadt
Gültig ab 01.05.2021
Der GAV des Basler Ausbaugewerbes umfasst die Branchen Naturstein, Bild- und Steinmetzgewerbe, Dachdeckergewerbe (Gebäudehülle), Glasergewerbe, Malergewerbe sowie Parkett-, Linoleum- und Spezialbodengewerbe.
In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Berechnung der Vollzugskostenbeiträge sowie ein Berechnungsbeispiel. Um zu den einzelnen Merkblättern zu gelangen, klicken Sie bitte auf das entsprechende «V».