Basler Ausbaugewerbe
Geltungsbereich: Basel-Stadt
Gültig ab 01.05.2021
Der GAV des Basler Ausbaugewerbes umfasst die Branchen Naturstein, Bild- und Steinmetzgewerbe, Dachdeckergewerbe (Gebäudehülle), Glasergewerbe, Malergewerbe sowie Parkett-, Linoleum- und Spezialbodengewerbe.
Im nachstehenden Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Berechnung der Vollzugskostenbeiträge sowie ein Berechnungsbeispiel.