Schreinergewerbe Basel-Landschaft

Geltungsbereich: Basel-Landschaft

Gültig ab 01.01.2023

Im nachstehenden Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Berechnung der Vollzugskostenbeiträge sowie ein Berechnungsbeispiel.

Bitte beachten Sie, dass im Kanton Basel-Landschaft ergänzend zu den einzelnen Branchen Gesamtarbeitsverträgen (nachstehend «GAV») der «Gesamtarbeitsvertrag für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn» gilt, welcher seit dem 01.10.2010 in Kraft ist. Vor diesem Hintergrund werden die Beiträge die aufgrund des Branchen GAV sowie die Beiträge die aufgrund des Ausbau GAV geschuldet sind in Rechnung gestellt.