Metallgewerbe Basel-Landschaft / Basel-Stadt

Geltungsbereich: Basel-Landschaft, Basel-Stadt

Gültig ab 01.08.2022

Im nachstehenden Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Berechnung der Vollzugskostenbeiträge sowie ein Berechnungsbeispiel.

Bitte beachten Sie, dass im Kanton Basel-Landschaft/Basel-Stadt ergänzend zu den einzelnen Branchen-Gesamtarbeitsverträgen (nachfolgend: «GAV») der «Gesamtarbeitsvertrag für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn» (nachfolgend: "Ausbau-GAV") gilt, der seit dem 01.10.2010 in Kraft ist. Vor diesem Hintergrund werden einerseits die aufgrund der Branchen-GAV geschuldeten Beiträge sowie andererseits zusätzlich die aufgrund des Ausbau-GAV geschuldeten Beiträge in Rechnung gestellt.